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Das MusiG Programm an der Musik & Sprech Akademie

Text wird aktuell überarbeitet. 

Der MusiG Unterricht wird erteilt durch:

Melden Sie Ihr Kind zum MusiG-Unterricht an

Daten Vertragspartner/in
Daten der/des SchülerIn
Angaben zum MusiG-Unterricht
Daten des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin
Gläuber Identifikationsnummer: DE06ZZZ00002823046
Ich ermächtige die Musik- und Sprech- Akademie UG Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Musik- und Sprech- Akademie UG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den MusiG Unterricht

  • Der Unterrichtsvertrag hat eine zwölfmonatige Laufzeit beginnend mit dem Monat August und endend mit dem Monat Juli im kommenden Jahr. Die ersten vier angebotenen Unterrichtseinheiten gelten als Probemonat. Innerhalb der Probezeit können Sie ohne Angabe von Gründen den Vertrag kündigen.
  • Sollte der Schüler nach dem Probemonat nicht weitermachen, werden zuviel gezahlte Gebühren rückerstattet.
  • Die Musikschule garantiert für ein komplettes Schuljahr insgesamt mindestens 33 Wochenunterrichtsstunden. Sollten weniger als 33 Wochenunterrichtsstunden erteilt werden, bekommt der Schüler die ausgefallenen Unterrichtsstunden anteilig rückvergütet. Vom Teilnehmer versäumte Stunden gelten als erteilt und werden nicht nachgeholt oder rückvergütet.
  • Während der Schulferien des Landes NRW und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Sommerferien beginnen mit dem letzten Schultag.
  • Mit der Zustimmung des Vertrages willigen Sie ein, dass Ihre Daten zwecks Kontaktaufnahme und für die Buchhaltung gespeichert werden und Sie einem Gruppenchat im Messenger Signal für die direkte Kommunikation mit dem Musiklehrer beitreten. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
  • Die Musikschule haftet nur im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Bei deliktischen Schadensersatzansprüchen haftet die Musikschule nur für eigenes grobes Verschulden.
  • Sind oder werden einzelne Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben die anderen Bestimmungen unberührt. Nebenabreden müssen schriftlich fixiert werden, sie sind sonst ungültig. Für mitgebrachte Kleidung und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Gerichtsstand ist Essen.

Gebühren: 

  • Die Unterrichtsgebühr beträgt 15€ für den Chor, 40€ im Gruppenunterricht und 68€ im Einzelunterricht.
  • Gebührenreduzierung (Hartz IV, Wohngeld): Die monatlichen reduzierten Unterrichtsgebühren (nach Vorlage des entsprechenden Bescheids) betragen beim Chor 10€ im Einzelunterricht 55€ in der zweier und der Gruppe 30€.