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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Musik- und Sprech- Akademie haben folgenden Inhalt:

  • Das Musikschuljahr ist in Kurse von jeweils zwei Semestern (1.März - 31.Aug / 1.Sep. - 28.Feb.) eingeteilt. Der Einstieg ist jederzeit möglich. Die Aufnahmegebühr beträgt 10€.
  • Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend, wenn nicht sechs Wochen vor Semesterende schriftlich gekündigt wird. Die ersten vier Wochen gelten als Probezeit.
  • Die Beiträge können nur zum Beginn eines neuen Semesters erhöht werden.
  • Während der Schulferien des Landes NRW und an gesetzlichen Feiertagen sowie am Rosenmontag findet kein Unterricht statt. Die Sommerferien beginnen mit dem letzten Schultag. Die Musikschule garantiert in einem Jahr insgesamt mindestens 34 Wochenunterrichtsstunden. Sollten weniger als 34 Wochenunterrichtsstunden im Jahr erteilt werden, bekommt der Schüler die ausgefallenen Unterrichtsstunden anteilig rückvergütet. Vom Teilnehmer versäumte Stunden gelten als erteilt und werden nicht nachgeholt.
  • Mit der Zustimmung des Vertrages willigen Sie ein, dass Ihre Daten zwecks Kontaktaufnahme von Musikschule und Musiklehrer und für die Buchhaltung gespeichert werden. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
  • Die Musikschule haftet nur im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Bei deliktischen Schadensersatzansprüchen haftet die Musikschule nur für eigenes grobes Verschulden.
  • Sind oder werden einzelne Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben die anderen Bestimmungen unberührt. Nebenabreden müssen schriftlich fixiert werden, sie sind sonst ungültig. Für mitgebrachte Kleidung und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Gerichtsstand ist Essen.

Gebühren

  • Die in der Tabelle angegebenen Unterrichtsgebühren der Musikschule gelten monatlich als 1/12 des Jahresbeitrags.
  • Die Gebühren werden am Monatsanfang per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht.
  • Wenn Sie bei uns mit dem Musikunterricht im festen Vertrag beginnen, ist der erste Monat immer ein Probemonat. Er kostet die Hälfte des Normalpreises.
  • Im Probemonat ist ein Leihinstrument (außer Klavier) inklusive. Um herauszufinden welches Instrument zu Ihnen passt, können Sie auch mehrere Instrumente im Probemonat ausprobieren. Sollte der Probemonat nicht ausreichen, damit Sie sich für ein Instrument entscheiden können können Sie diesen um bis zu 4 Wochen verlängern. Jeder weitere Termin kostet bei 30 Minuten Einzelunterricht 26,5€. Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne weiter!

Rabatte: 

  • Die Musik & Sprech Akademie gewährt ab dem 2. Kurs einen Familienrabatt von 5€ monatlich.
  • Für alle JeKits-Kinder, und MusiG Kinder, die zum Kleingruppen- oder Einzelunterricht der Musikschule wechseln oder nach dem JeKitsunterricht ihren Musikunterricht bei der Musikschule fortsetzen, gewährt die Musikschule nach einem Probemonat für ein halbes Jahr einen JeKitsrabatt bzw. MusiGrabatt von 10% auf den Normalpreis mit Unterrichtsvertrag.
  • Gewährte Rabatte der Musikschule sind nicht miteinander kombinierbar.

25 Minuten wöchentlich*

Einzeln64 Euro / Monat

30 Minuten wöchentlich*

Einzeln76 Euro / Monat
2er Gruppe45 Euro / Monat
3er Gruppe34 Euro / Monat

45 Minuten wöchentlich*

Einzeln110 Euro / Monat
2er Gruppe59 Euro / Monat
3er Gruppe47 Euro / Monat
4er Gruppe42 Euro / Monat
5er Gruppe38 Euro / Monat
ab 6er Gruppe34 Euro / Monat

60 Minuten wöchentlich*

Einzeln143 Euro / Monat
2er Gruppe76 Euro / Monat
3er Gruppe60 Euro / Monat
4er Gruppe55 Euro / Monat
5er Gruppe49 Euro / Monat
ab 6er Gruppe44 Euro / Monat

*) Unterrichtszeiten gemäß den Schulferien NRW

Weitere Preise:

  • Kinderchor 25 €
  • Orchester 25 €
  • Gesangsstudio: 75 € / Schüler der Musikschule 40 €
  • Anfahrtsgebühr für den Unterricht Zuhause: 18€

Zehnerkarte

Sie suchen eine gute Geschenkidee? Sie sind an einer anderen Abrechnung interessiert, da sie nur einige Stunden nehmen möchten oder durch Ihren Beruf nur unregelmäßig am Unterricht teilnehmen können? Sie möchten auch während der Musikschulferien Unterricht nehmen?

Dann ist die Lösung des Problems die Zehnerkarte.

Sie wählen die Unterrichtsdauer (30 Minuten, 45 Minuten, 60 Minuten) und bekommen eine Zehnerkarte, die nicht verfällt, die weitergegeben werden kann und für zehn Unterrichtseinheiten gültig ist. Der Unterricht wird mit den Lehrern flexibel abgesprochen. Das Unterrichtshonorar für die Zehnerkarte überweisen Sie vor Unterrichtsbeginn auf unser Konto. Sollte sich bei Ihnen einmal ein Termin dazwischenschieben, müssen sie die vereinbarte Stunden mindestens 12 Stunden vor Beginn absagen sonst gilt die Stunde als erteilt.

Preise (nur für Erwachsene): 

  • 10 x 30 Minuten: 265 Euro
  • 10 x 45 Minuten: 392 Euro
  • 10 x 60 Minuten: 520 Euro

Download der 10er Karte

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den JeKits Unterricht

  • Der Vertrag hat eine zwölfmonatige Laufzeit und beginnt zum Schuljahresbeginn im August und endet im Folgejahr im Juli. Die Anmeldung wird mit der Unterrichtsaufnahme rechtsverbindlich.
  • Der Unterricht findet in der Schulzeit an Ihrer Schule statt. Die Musikschule garantiert mindestens 33 Jahreswochenstunden. Ihr Kind bekommt pro Woche 45 Minuten Gruppenunterricht in Ihrer Grundschule.
  • Sie willigen mit der Unterschrift ein, dass Ihre Daten zu Buchhaltungszwecken und zur Kontaktaufnahme gespeichert werden.
  • Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist verpflichtend.
  • Die Musikschule haftet nur im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Bei deliktischen Schadensersatzansprüchen haftet die Musikschule nur für eigenes grobes Verschulden.
  • Sind oder werden einzelne Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben die anderen Bestimmungen unberührt. Nebenabreden müssen schriftlich fixiert werden. Gerichtsstand ist Essen.

Gebühren: 

  • Der Unterricht ab der 2. Klasse kostet 26 Euro pro Monat, ab der 3. Klasse 36 Euro
  • Nehmen zwei oder mehr Kinder einer Familie am Programm teil, so fällt der volle Beitrag nur für das erste Kind an, für jedes weitere Kind muss lediglich die Hälfte gezahlt werden.
  • Der Unterricht ist kostenlos, wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlagbekommen. Bitte bei der Anmeldung eine Kopie vom aktuellen Bescheid mitgeben. Die erste Seite genügt.
  • Das Instrument ist kostenlos, Sie können es gratis ausleihen.
  • Es besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am Orchester.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den MusiG Unterricht

  • Der Unterrichtsvertrag hat eine zwölfmonatige Laufzeit beginnend mit dem Monat August und endend mit dem Monat Juli im kommenden Jahr. Die ersten vier angebotenen Unterrichtseinheiten gelten als Probemonat. Innerhalb der Probezeit können Sie ohne Angabe von Gründen den Vertrag kündigen.
  • Sollte der Schüler nach dem Probemonat nicht weitermachen, werden zuviel gezahlte Gebühren rückerstattet.
  • Die Musikschule garantiert für ein komplettes Schuljahr insgesamt mindestens 33 Wochenunterrichtsstunden. Sollten weniger als 33 Wochenunterrichtsstunden erteilt werden, bekommt der Schüler die ausgefallenen Unterrichtsstunden anteilig rückvergütet. Vom Teilnehmer versäumte Stunden gelten als erteilt und werden nicht nachgeholt oder rückvergütet.
  • Während der Schulferien des Landes NRW und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Sommerferien beginnen mit dem letzten Schultag.
  • Mit der Zustimmung des Vertrages willigen Sie ein, dass Ihre Daten zwecks Kontaktaufnahme und für die Buchhaltung gespeichert werden und Sie einem Gruppenchat im Messenger Signal für die direkte Kommunikation mit dem Musiklehrer beitreten. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
  • Die Musikschule haftet nur im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Bei deliktischen Schadensersatzansprüchen haftet die Musikschule nur für eigenes grobes Verschulden.
  • Sind oder werden einzelne Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben die anderen Bestimmungen unberührt. Nebenabreden müssen schriftlich fixiert werden, sie sind sonst ungültig. Für mitgebrachte Kleidung und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Gerichtsstand ist Essen.

Gebühren: 

  • Die Unterrichtsgebühr beträgt 15€ für den Chor, 40€ im Gruppenunterricht und 68€ im Einzelunterricht.
  • Gebührenreduzierung (Hartz IV, Wohngeld): Die monatlichen reduzierten Unterrichtsgebühren (nach Vorlage des entsprechenden Bescheids) betragen beim Chor 10€ im Einzelunterricht 55€ in der zweier und der Gruppe 30€.